Mitmachen!

Das Sportschießen im Schützenclub 1906 Windecken e.V. zu erlernen ist problemlos möglich:

Einfach während den Öffnungszeiten, idealerweise dienstags, mittwochs oder freitags, vorbeikommen!

Unsere Schützen stehen Interessierten jederzeit mit Rat und Tat zur Seite. Für Jugendliche steht insbesondere unsere Jugendleiterin Kathrin Türpitsch mittwochs bereit.

Um festzustellen, ob man Spaß am Sportschießen findet, stellt der Verein für die erste Zeit unentgeltlich die Ausrüstung bereit. Danach kann man entscheiden, ob man Mitglied werden und sich eine eigene Ausrüstung zulegen möchte.

Üblicherweise erlernt man das Sportschießen im ersten Jahr an der Luftpistole bzw. dem Luftgewehr. Danach kann der Umstieg auf Klein- und Großkaliber erfolgen.

Ein erfolgreicher Einstieg in den Schießsport ist im Übrigen in jedem Alter möglich!

Aufnahmevoraussetzungen

  • schriftlicher Aufnahmeantrag
  • guter Leumund; sofern der Bewerber persönlich nicht bekannt ist, verlangen wir ein polizeiliches Führungszeugnis

Jahresbeiträge (Stand 1.1.2023)

  • Schüler und Jugendliche: 24 €
  • Aktive Schützen: 120 €
  • Passive Mitglieder: 36 €

Die Aufnahmegebühr von 125 € für aktive, volljährige Mitglieder ist zur Zeit ausgesetzt.

Mitgliedspflichten (nur für aktive, volljährige Schützen)

  • jährlicher Arbeitsdienst (ca. 6 Std.)
  • Thekendienst (in der Regel eine Woche jährlich zu den Öffnungszeiten)

Zuletzt: Ein Wort zu den „scharfen“ Waffen.

Beim Schützenclub 1906 Windecken e.V. steht das sportliche Schießen im Mittelpunkt. Personen, die lediglich am Erwerb einer „scharfen“, also erlaubnispflichtigen, Waffe interessiert sind, sind bei uns nicht willkommen. Entsprechend wird die Zustimmung des Vereins zum Erwerb „scharfer“ Waffen nur erteilt, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Eine mindestens einjährige Vereinsmitgliedschaft
  • Regelmäßiges Training mit Luftpistole bzw. -gewehr
  • Regelmäßiges Training mit erlaubnispflichtigen Waffen mindestens im Umfang der gesetzlichen Vorschriften
  • Sportliches Bedürfnis an einer erlaubnispflichtigen Waffe
  • Teilnahme am Vereinsleben

Darüberhinaus müssen selbstverständlicherweise auch die weiteren gesetzlichen Vorraussetzungen (Überprüfung der Zuverlässigkeit, Nachweis der Sachkunde und der ordnungsgemäßen Verwahrung, etc.) erfüllt werden.